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   OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 124/93   

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https://dejure.org/1994,10400
OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 124/93 (https://dejure.org/1994,10400)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.09.1994 - 1 L 124/93 (https://dejure.org/1994,10400)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 1994 - 1 L 124/93 (https://dejure.org/1994,10400)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstück; Bebauungszusammenhang; Außenbereich; Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Ortsteil

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 124/93
    Ein Bebauungszusammenhang i.S.v. § 34 BauGB ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt (BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6/71 - BVerwGE 41, S. 227).
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 124/93
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3/72 - Baurecht 1974, S. 41, Urt. v. 22.03.1972 - IV C 121/68 - Baurecht 1972, S. 222; Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1979, S. 33 bis 35).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 L 124/93
    Die sich hier anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3/72 - Baurecht 1974, S. 41, Urt. v. 22.03.1972 - IV C 121/68 - Baurecht 1972, S. 222; Weyreuther, Bauen im Außenbereich, 1979, S. 33 bis 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 152/94

    Lärmschutzwall; Aufschüttung; Bauliche Anlage; Genehmigungspflicht; Außenbereich;

    Zwar findet die Möglichkeit, eine den Bebauungszusammenhang wahrende Baulücke anzunehmen, auch in dessen Größe eine obere Grenze, jedoch läßt sich eine absolute Zahl als Grenzwert insoweit nicht angeben (BVerwG, Urt. v. 01.12.1975 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 237; BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, BRS 52 Nr. 146; Urt. d. Senates v. 07.09.1994 - 1 L 124/93 -).
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